Fördermöglichkeiten

Der Start – Hilfe e.V. gewährt entsprechend § 2 der Satzung Darlehen und Zuschüsse.

Die Entscheidungen darüber werden in den Vorstandssitzungen getroffen.

Anträge können an alle Mitglieder des Vorstandes zunächst formlos, später per schriftlichem Antrag gestellt werden.

  • Darlehen werden bis 2500,- € gewährt
  • Zuschüsse werden bis 1000,- € gewährt

Eilentscheidungen

In besonders dringenden Ausnahmefällen sind Eilentscheidungen möglich.

Die Entscheidung fällt in kürzestmöglicher Frist. Die bewilligte Leistung wird sofort überwiesen.

Eilentscheidungen sind nur bis zu 1000,- € möglich!!!