Der Start – Hilfe e.V. gewährt entsprechend § 2 der Satzung Darlehen und Zuschüsse.
Die Entscheidungen darüber werden in den Vorstandssitzungen getroffen.
Anträge können an alle Mitglieder des Vorstandes zunächst formlos, später per schriftlichem Antrag gestellt werden.
- Darlehen werden bis 2500,- € gewährt
- Zuschüsse werden bis 1000,- € gewährt
Eilentscheidungen
In besonders dringenden Ausnahmefällen sind Eilentscheidungen möglich.
Die Entscheidung fällt in kürzestmöglicher Frist. Die bewilligte Leistung wird sofort überwiesen.
Eilentscheidungen sind nur bis zu 1000,- € möglich!!!