Fördermöglichkeiten

Der Start – Hilfe e.V. gewährt entsprechend § 2 der Satzung Darlehen und Zuschüsse.

Die Entscheidungen darüber werden in den Vorstandssitzungen getroffen.

Anträge können an alle Mitglieder des Vorstandes zunächst formlos, später per schriftlichem Antrag gestellt werden.

  • Darlehen werden bis 3.000,- € gewährt
  • Zuschüsse werden bis 2.000,- € gewährt

Eilentscheidungen

In besonders dringenden Ausnahmefällen sind Eilentscheidungen möglich.

Der Antrag wird an ein Vorstandsmitglied herangetragen. Die Entscheidung fällt in kürzestmöglicher Frist. Die bewilligte Leistung wird sofort überwiesen.

Eilentscheidungen sind nur bis zu 2.000,- möglich! Sollten Kautionszahlungen im
Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung zeitlich drängen, kann eine
Eilentscheidung hierüber getroffen werden, auch wenn dabei die 2.000,-
überschritten werden sollten.